Zertifizierung von
Feuchteumrechnungsfaktoren
Mit Änderung der Bauregellisten im Jahr 2016 wurde die Überwachung und Zertifizierung von abweichenden Umrechnungsfaktoren für den Feuchtegehalt bei Porenbetonsteinen und KS-Wärmedämmsteinen auf eine privatrechtliche Grundlage überführt.
Die Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e. V. führt auf Grundlage der bisherigen Zulassungen und der früheren Regelungen in der Bauregelliste A Teil 1 die Fremdüberwachung auf freiwilliger Basis weiter durch und stellt hierfür ein privatrechtliches Zertifikat aus.
Notifizierte Stelle nach BauPVO Kennnummer 0839
Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach NBauO Kennziffer ÜG 039