Zertifizierung von
Feuchteumrechnungsfaktoren


Mit Änderung der Bauregellisten im Jahr 2016 wurde die Überwachung und Zertifizierung von abweichenden Umrechnungsfaktoren für den Feuchtegehalt bei Porenbetonsteinen und KS-Wärmedämmsteinen auf eine privatrechtliche Grundlage überführt. 

Die Qualitätsgemeinschaft Mauerwerksprodukte e. V. führt auf Grundlage der bisherigen Zulassungen und der früheren Regelungen in der Bauregelliste A Teil 1 die Fremdüberwachung auf freiwilliger Basis weiter durch und stellt hierfür ein privatrechtliches Zertifikat aus.

Notifizierte Stelle nach BauPVO Kennnummer 0839
Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach NBauO Kennziffer ÜG 039